Angeordnet wurde die Limitierung nachdem im Jahr 2014 eine junge Skaterin tödlich verunglückt ist. Der verantwortliche Autofahrer war nicht nur zu schnell, er stand auch unter Alkoholeinfluß. Im Gerichtsverfahren wurde eine Geschwindigkeit von mindestens 129 km/h angenommen - auch bei damals erlaubten 50 km/h deutlich zu schnell. (4/7)
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